
Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Durch die Sperrklausel würden Wahlrechts- und Chancengleichheit verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die ... Karlsruhe: Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahl ist verfasssungswidrig
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